Ab 2026 gelten diverse neue und angepasste Gesetze und Bestimmungen.
Stalking wird eigenes Delikt
Wer anderen Menschen systematisch und wiederholt nachstellt, wer sie belästigt oder bedroht, ist neu direkt strafbar. Ab 2026 gilt ein neuer Stalking-Straftatbestand. Er greift, wenn das Opfer erheblich in der Freiheit, sein Leben zu gestalten, eingeschränkt wird. Bestraft wird es bei einer Verurteilung mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.
Passagierdaten bei Flugreisen
Neu müssen Fluggesellschaften für alle Flüge ab oder in die Schweiz den Behörden die Daten der Passagiere angeben. Damit sollen Terrorismus und Kriminalität besser bekämpft werden können.
Ungerechtfertigte Betreibungen
Wer ohne Grund betrieben wird, hat grosse Nachteile – etwa bei der Job- oder Wohnungssuche. Betroffene können sich künftig einfacher wehren. Scheitert der Gläubiger mit seinem Anliegen, darf auch die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben werden. Zudem entfällt die Frist von einem Jahr, innerhalb derer man sich wehren muss, um eine Streichung des Eintrags zu erreichen.

